StiASG, Urk. KKK1 Nr. 36d liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 13 Die Familie Güttinger muss den Zehent auf ihren Gütern an das Kloster St. Gallen entrichten. Ausgenommen sind die Güter ... (1526.05.18)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. KKK1 Nr. 36d liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 13
Entstehungszeitraum:18.05.1526
Titel:Die Familie Güttinger muss den Zehent auf ihren Gütern an das Kloster St. Gallen entrichten. Ausgenommen sind die Güter auf der Guldin Hube, die der Pfarre Bütschwil zehntpflichtig sind
Findmitteleintrag:Vor pfaltzrath erkenth, daß die Gütinger ab allen ihren güetheren sollen zehendten geben St. Gallen, ausgenommen ab den güetheren, so zue der Guldin Hueb gehörth, ab welchen der zehendten der pfarr Bütschwyl gehörth
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):31,3 x 36,5
Siegler:Landvogt Hans Giger von Toggenburg
Siegelbeschreibung:Siegel stark beschädigt

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65284
 

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