StiASG, Urk. KKK4 Nr. 52 liegt in StiASG, Rubr. 59, Fasz. 3 Franz Egli darf, nachdem sein altes Haus abgebrochen wurde, auf dem Klosterhof in Billwil ein neues Haus bauen und muss ... (1704.03.26)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. KKK4 Nr. 52 liegt in StiASG, Rubr. 59, Fasz. 3
Entstehungszeitraum:26.03.1704
Titel:Franz Egli darf, nachdem sein altes Haus abgebrochen wurde, auf dem Klosterhof in Billwil ein neues Haus bauen und muss dem Hof Wil drei Batzen zahlen, der Lehensherr kann jedoch jederzeit das Haus wieder abreissen lassen
Findmitteleintrag:Dem Frantz Egli ist ein häusli auff deß gottshaus hoff zue Billwyl zue bawen vergunt worden, soll darvon, so lang solches stehet, dem hoff Wyl geben 15 ß.d., soll es aber wider hinweg thuen, wann eß dem lehenherrn gefällig
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Material:Papier
Format B x H (cm):21,3 x 33,6

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65340
 

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