StiASG, Urk. OOO4 Nr. 141 liegt in StiASG, Rubr. 141, Fasz. 1 Abschid, daß ein landtvogt ohne ansehung der güethern oder gegenrechts sollen den abzug nemmen von frembde 10 fl. von zu... (1653)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. OOO4 Nr. 141 liegt in StiASG, Rubr. 141, Fasz. 1
Entstehungszeitraum:1653
Titel:Abschid, daß ein landtvogt ohne ansehung der güethern oder gegenrechts sollen den abzug nemmen von frembde 10 fl. von zue gewandten ohrten 6 fl. von 13 ohrten 5 fl. per cento
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65624
 

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