Angaben zur Identifikation |
Signatur: | StiASG, Urk. RRR3 Nr. 65 |
Entstehungszeitraum: | 1526 |
Titel: | Zwüschen herrn Marx Brunn statthalter zue Wyl und gmeinden Stammen, Waltelingen und Guntelingen güetig erkenth zue Zürich, daß der undervogt den torggel leüthen bei ihren eyden befehle, daß sye den wein zehendten ablegen nach gebühr, hingegen soll ein statthalter ihnen daß torggelmahl geben, wie von altem; 2. soll ein herr die andere kleini und grosßen zehenten verganthen oder sonsten geben den leüthen, wie er überkommen mag, oder auch selbsten samlen lasßen, wie dann sye schuldig sein sollen, denselben threw auff zuestellen. 3. soll ein herr von St. Gallen denen von Oberstammen ein wuecherstier, denen von Waltelingen oder Guntelingen ein eberschwein in seinen kosten erhalten, wie von alten. 4. wegen Stammer klein zehenten soll der hinderstellige nachgelasßen der künftig aber fleisßig glüffert werden |
Stufe: | Dokument |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=65989 |
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