Angaben zur Identifikation |
Signatur: | StiASG, Urk. SSS1 Nr. 30 |
Entstehungszeitraum: | 1585 |
Titel: | Bestallung deß ambtmans, das er daß pfarrhaus sambt den güetheren und allen anderen deß gottshaus gebewen aller ohrten, eß seye zehentscheür oder anders wohl beobachten. 2. soll er die zehendten und zinß fleisßig einziehen und ratsammen, darvon ihme daß 20igste stuckh gehören solle. 3. so lang die zehendten zue Basendingen umb den kleinen zehendten verlihen, in gleichem Reichlingen und Eppißhaußen soll er die frücht auff seinen kosten allein umb daß straw auß tröschen lasßen. 4. zue den fasßen soll er guethe acht haben den wein, so wohl zehendtwein, alß eigen gwechs, wohl beobachten und dann in der abfuehr ihnen hilfflich und räthig sein. Soll haben von 20 saum 1 saum, 1 eymer, eß wurde dann ein herbstweg der hepff grösßere schwanung bringen, soll ein ambtmann nit gefahret werden etc. Sein besoldung 10 lb. d. seind die löhn weg füehren specificiert, sonsten soll er in allen deß gottshaus nutzen fürdern etc. Im staatsarchiv Zürich, siehe auch Bd. 852 |
Stufe: | Dokument |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=66133 |
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