StiASG, Urk. VVV1 Nr. 25 Zwüschen ihr hochfürstlichen gnaden Coelestinum und ein ohrt Schweitz ist durch herrn Augustinum fürsten zue Einsidlen a... (1688)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. VVV1 Nr. 25
Entstehungszeitraum:1688
Titel:Zwüschen ihr hochfürstlichen gnaden Coelestinum und ein ohrt Schweitz ist durch herrn Augustinum fürsten zue Einsidlen alß mediatoren volgendtes vermittlet: 1. daß lauth brieff und sigil je zue 5 oder 10 jahren und so oft ein newer herr an die regierung kombt nach nothwendigen befinden eines ohrt Schweitz in beysein ihren abgeordneten die landtrecht ernewert werden und lauth brieffen ein herr von St. Gallen mit offnetlicher handreichung und biethung die landtleüth aber gmeinlich mit einem gelehrten eyd daß landtrecht schwehren. 2. weilen die entscheidung der streitten zwüschen St. Gallen und den Toggenburgern schon in gwüsße form gestellt sollen sich disere abgesandte bey- und währendter landtsgmeind keiner anderen gschäften annemmen, gleich wohl nach vollendter gmeind den verlangendten audienz ertheillen mögen. 3. wann ein landtvogt auß dem ohrt Schweitz soll die ernewerung nit ferner alß von 20 biß zue 20 jahren nothwendig erfunden werden, eß wurd dan religions oder auffruehrs nothwendigkeith solches erfordern. 4. soll der landtrechts brieff wie anno 1687 beschehen, der eyd angeben ernewert und geschworen werden. Ist ein copia. NB: Alle in diese cista ehedem gehörigen schriften, soweit sie überhaupt noch vorhanden weren, sind mit einziger ausnahme von num. 4 in die entsprechenden rubriken und faszikel der akten, besonders der Toggenburgischen aktensammlung in kasten VI. eingeordnet worden
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=66446
 

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