Angaben zur Identifikation |
Signatur: | StiASG, Urk. VVV1(II) Nr. 32 |
Entstehungszeitraum: | keine Angabe |
Titel: | Ein extract ohne jahrzahl, 1. daß mann wegen zinß und zehendten ein gandt brauchen möge, jedoch daß der überschutz dem debitori zue dienen solle umb schulden abe rsoll mann die schatzung haben; 2. jeder der vor dem gricht beschwerdt, soll mann appellieren lasßen, wie von altem; 3. landtrath soll gehalten werden, wie von altem, zue zeit landtvogt Miles; 4. jegleichem sollen die lehen empfangen werden, wie von altem; 5. die von Watwyl sollen bleiben bey ihrer freyheith von abbt Ulrich gegeben. Im urkundenregister class. II. aufzusuchen; NB: Mit ausnahme von num. 23, 111 und 170 sind die übrigen in dise cista ehedessen gehörigen schriften, soweit sie überhaupt noch vorhanden waren, nunmehr in die entsprechenden rubriken und faszikel der aktensammlung, besonder in rubrik 81, fasc. 50 einrangirt worden |
Stufe: | Dokument |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=66599 |
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