StiASG, Urk. WWW1 Nr. 23 Abt Gotthard Giel von Glattburg bestätigt das Erbrecht im unteren Amt im Toggenburg (1502.09.08)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. WWW1 Nr. 23
Entstehungszeitraum:08.09.1502
Titel:Abt Gotthard Giel von Glattburg bestätigt das Erbrecht im unteren Amt im Toggenburg
Findmitteleintrag:Die im underen ambt thuen vor abbt Gotthardt zue Wyl ihr gemachtes mehr wegen erbrechts in Lüttenspurg confirmieren lasßen. 1. sollen die nepotes in linea recta erben an statt ihrer vatter und muetter, wann sye mit todt abgangen; 2. viventibus parentibus, wann ein kind stirbt, erben die gschwüstrige ligendts und fahrendts halb, wann aber keine gschwüstrigen, thuen die eltern daß fahrendt für eigen und daß ligendt liebdings weis werben, dergestahlt, das solche dann falle dahin, woher es kommen; 3. wann ein mann liederlich mit spillen, hadern, liederlichen frawen etc. möge ein fraw mit ihr freündtschaft ihr gueth bevogten lasßen, was sye aber mit einander brauchen in esßen, trinckhen, kauffen etc., sollen sye einandern helffen zahlen
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Pergament
Siegelbeschreibung:2 Siegel
Vermerke:siehe StiASG, Urk. CC4 A1

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=66716
 

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