StiASG, Urk. NNN3 Nr. 94 liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 16 Abt Diethelm Blarer von Wartensee gestattet der unehelich geborenen Anna Fischin von Rossrüti, ihrem ebenfalls unehelich... (1555.11.09)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. NNN3 Nr. 94 liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 16
Entstehungszeitraum:09.11.1555
Titel:Abt Diethelm Blarer von Wartensee gestattet der unehelich geborenen Anna Fischin von Rossrüti, ihrem ebenfalls unehelich geborenen Sohn Heinrich Hug ihr Hab und Gut zu vermachen, unter der Bedingung des Heimfalls an das Kloster St. Gallen falls Heinrich Hug ohne Nachkommen verstirbt
Findmitteleintrag:Ein unehelich kind vermacht ihrem unehelichen sohn ihr haab und gueth vor gricht Rosßreüthi, daß daß gottshauß auß gnaden bewilliget mit beding, daß wann diser ohnehelich auch keine kinder hette, so solte alles dem gottshauß heimgfahlen
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):22,3 x 33,9
Siegler:Hofammann Sebastian Ülin von Wil
Siegelbeschreibung:Papiersiegel
Seitenzahl:4

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=66803
 

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