StiASG, Urk. V4 A117 liegt in StiASG, Rubr. 42, Fasz. 13 Die Stadt St. Gallen bestätigt, dass sie den Erbgang von Gotteshausleuten nach dem St. Galler Stadtrecht durchführen wür... (1769.12.12)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. V4 A117 liegt in StiASG, Rubr. 42, Fasz. 13
Entstehungszeitraum:12.12.1769
Titel:Die Stadt St. Gallen bestätigt, dass sie den Erbgang von Gotteshausleuten nach dem St. Galler Stadtrecht durchführen würden, ohne Rücksicht auf Stand und Bürgerrecht
Findmitteleintrag:Revers der statt St. Gallen, das sie denen gottshausleüthen ihr erbs-betrag nach ihrem statt erbrecht ohne underschid des stands gleich und mit dem verbürgertum angedeyen werden lassen. Dabey die anmerckhung aus was ursach diser revers anverlangt worden
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):21,8 x 34,5
Siegler:Stadt St. Gallen
Siegelbeschreibung:Papiersiegel
Vermerke:Anmerkung für diesen Revers liegt bei
Seitenzahl:4

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=68167
 

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