StiASG, Urk. Y3 A15 liegt in StiASG, Rubr. 42, Fasz. 37 Abt Pius Reher erlässt eine Verordnung betreffend die Abhaltung von Hochzeitsmahlen (1653.05.06)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. Y3 A15 liegt in StiASG, Rubr. 42, Fasz. 37
Entstehungszeitraum:06.05.1653
Titel:Abt Pius Reher erlässt eine Verordnung betreffend die Abhaltung von Hochzeitsmahlen
Findmitteleintrag:Receß, das die elteren, so eigen speis und tranckh haben, ihren kinderen die hochzeit mähler selbst halten mögen, andere aber, die nit eigen speiß und tranckh haben, in den fürstl. taffern haben sollen
Beteiligte Personen:Abt Pius Reher
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:Romanshorn

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):21 x 33,2
Siegler:Kanzlei des Klosters von St. Gallen
Siegelbeschreibung:1 Siegel aufgedrückt unter Papier
Dorsualvermerk:Recess beschaidts de 6. may 1653 zwüschen neu= und altaman zu Romishorn wegen haltung der hochzeitlichen mahlzeiten

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=69365
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr
Online Archivkatalog des Stiftsarchivs St.Gallen