StiASG, Urk. Z3 A66 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Johann Heinrich Grob, Landvogt im Rheintal, lässt durch seine Kanzlei bestätigen, dass die im Dezember 1769 unter seinem... (1770.04.09)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. Z3 A66 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1
Entstehungszeitraum:09.04.1770
Titel:Johann Heinrich Grob, Landvogt im Rheintal, lässt durch seine Kanzlei bestätigen, dass die im Dezember 1769 unter seinem Namen veröffentliche Handwerksordnung für Bäcker im Rheintal die Rechte des Klosters von St. Gallen im Oberen Rheintal nicht berühre
Findmitteleintrag:Revers hrn. landtvogts, das die allein under seinem namen publicierte beckhen-ordnung denen St. Gallischen rechten ohnpraejudicierlich seyn solle
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:Rheineck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 23,2 x 36,1
Siegler:Kanzlei im Rheintal
Siegelbeschreibung:1 Siegel aufgedrückt unter Papier
Unterschrift:Kanzlei Rheintal
Seitenzahl:1

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=69495
 

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