StiASG, Urk. KK1 Cc12 liegt in StiASG, Rubr. 55, Fasz. 4 Das Hofgericht des Klosters St.Gallen entscheidet, dass das Wasser im Graben unterhalb des Krautgartens von Joseph Hause... (1722.11.10)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. KK1 Cc12 liegt in StiASG, Rubr. 55, Fasz. 4
Entstehungszeitraum:10.11.1722
Titel:Das Hofgericht des Klosters St.Gallen entscheidet, dass das Wasser im Graben unterhalb des Krautgartens von Joseph Hauser für die Mühle zu Finkenbach genutzt werden solle, Hauser es jedoch "zue seiner roßen" [d.h. für das Einlegen von Hanf bzw. Flachs?] verwenden dürfe
Findmitteleintrag:Güettlicher spruch, das der graben und das wasser unter des Josephs Hauße[r]s krauth-garten der mülli zu Finckhenbach zue dienen solle, außert was in die roße nöthig
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:(Lömmenschwil?)
Erwähnter Ort:Langenwis, Gossau

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 21,5 x 34
Siegelbeschreibung:nicht besiegelt
Unterschrift:Hans Jakob Locher zu Lömmenschwil (Schreiber des Schriftstücks) sowie eine nicht näher identifizierte Person

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=72689
 

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