Angaben zur Identifikation |
Signatur: | StiASG, Urk. LL5 B6 liegt in StiASG, Rubr. 78, Fasz. 2 |
Entstehungszeitraum: | 19.08.1655 |
Titel: | Das Pfalzgericht des Klosters St.Gallen spricht Recht im Streit des klösterlichen Statthalteramts mit Gedeon Scherb aus Weinfelden, Schaffner und Amtmann der Adelsfamilie Schilling von Cannstatt als Lehensinhaber des Gerichts Andwil ("Newen Andtwylen"), wonach Scherb durch Lehenbücher oder Lehenbriefe seine Ansprüche auf Güter daselbst ("Stehelins- od. Müllersguet") untermauern solle, andernfalls bleibt das klösterliche Statthalteramt bei seinen Rechten in Bezug auf Zinsen sowie hinsichtlich Ehrschatz aus Gütern zu Niederwil |
Findmitteleintrag: | Recesß zwüschen dem statthalterambt St.Gallen und hrn. Gedeon [Scherb], schaffner und ambtmann der edlen von Constantz [recte: Cannstatt], daß daß statthalterambt wegen bezug der zinsen in possession verbleiben solle und bei verwendung der Niderwyler güter den gewöhnlichen ehrschatz beziehen möge |
Stufe: | Dokument |
Archivalienart: | Urkunde |
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Angaben zum Kontext |
Ort: | (St.Gallen) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Überlieferungsart: | Ausfertigung |
Material: | Papier |
Format B x H (cm): | ca. 20,7 x 32 |
Siegler: | Pfalzgericht des Klosters St.Gallen |
Siegelbeschreibung: | Siegel aufgedrückt, darüber Papierdecke |
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Angaben zur Benutzung |
Sprache: | Deutsch |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkungen: | Ort der Ausstellung nicht explizit als solcher erwähnt |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: StiASG, Urk. SS3 C9 Gedeon Scherb, Gerichtsschreiber der Herrschaft Neu Andwil, bestätigt, vom Inhaber derselben, Junker Philipp Ludwig Schilling von Cannstadt, Geld und einige zur Herrschaft gehörenden Urkunden erhalten zu haben und fertigt darüber vorliegendes Verzeichnis an, 1641.10.28 (Dokumen
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=73840 |
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