StiASG, Rubr. 120, Fasz. 1, 010 Der Weibel und die Gemeinde der Gotteshausleute erklären, dass sie der Ansicht seien, dass der Vogt von Iberg nicht bere... (1530-1564)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Rubr. 120, Fasz. 1, 010
Entstehungszeitraum:zwischen 1530 und 1564
Entstehungszeitraum, Anm.:Undatiert, Datierung gemäss der Amtszeit des erwähnten Abtes Diethelm Blarer von Wartensee
Titel:Der Weibel und die Gemeinde der Gotteshausleute erklären, dass sie der Ansicht seien, dass der Vogt von Iberg nicht berechtigt sei, das Gericht zu versehen und zu Gericht zu sitzen, sondern dass der Ammann Gericht zu halten habe
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 22 x 32,5 cm

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=74892
 

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