StiASG, Urk. OO2 A15 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 11 Vertreter der 9 Orte der Eidgenossenschaft erlassen Regelungen betreffend die Tätigkeit von Baumeistern aus dem Reich un... (1767.07.15-)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. OO2 A15 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 11
Entstehungszeitraum:ab 15.07.1767
Titel:Vertreter der 9 Orte der Eidgenossenschaft erlassen Regelungen betreffend die Tätigkeit von Baumeistern aus dem Reich und aus dem [eidgenössischen] Rheintal im jeweils anderen Gebiet
Findmitteleintrag:Erkhantnuß von den regierenden orten im Rheinthal, daß wann ein baumeister auß dem reich bescheinen wurde, daß an seinem ort der zug deß gebäüß nicht geübet wurde, als dann dem Rheinthalischen baumeister der zug deß gebäus auch nicht gestattet werde. Vide etiam litt. B huius cistae
Beteiligte Personen:Joseph Färber, Althofammann von Thal
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:des Originals: Frauenfeld

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 24 x 37,5
Siegelbeschreibung:nicht besiegelt
Unterschrift:Eidgen. Kanzlei der Landgrafschaft Thurgau

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=75407
 

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