StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 505 Abt Hiltpold vom Werstein bestätigt, dass er die von Frau von Landenberg zurückgefallenen Güter sich vorbehalten habe un... (1328.06.28)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 505
Entstehungszeitraum:28.06.1328
Titel:Abt Hiltpold vom Werstein bestätigt, dass er die von Frau von Landenberg zurückgefallenen Güter sich vorbehalten habe und verpflichtet sich, diese nicht zur veräussern.
Findmitteleintrag:"Bekanntniss Abt Hiltpolts, dass er dem Capitel und Gottshaus St.Gallen den Heimfall von der Frau von Landenberg vorbehalten habe, mit der Verpflichtung, denselben vom Gottshause ohne Zustimmung des Capitels nicht zu entäussern. - ""Datum et actum apud Sanctum Gallum, anno Domini M.CCC.XXVIII. in vigilia Sanctorum Petri et Pauli apostolorum."" (Die Urkunde selbst ist in deutscher Sprache gefertigt, abgedruckt in Cod Trad. S.G. pag.580.)"
Stufe:Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:St.Gallen

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Die Urkunde selbst ist in deutscher Sprache gefertigt, abgedruckt in Cod Trad. S.G., S. 580.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=80868
 

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