Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 621 |
| Entstehungszeitraum: | 20.12.1344 |
| Titel: | Abt Hermann von Bonstetten gewährt der Stadt St.Gallen auf ewig das Recht des Ungeldeinzugs, nämlich des 16. Pfennigs von allem Wein, innerhalb der Stadt und der vier Kreuze und von allem Getränk, das man massweise ausschenkt bzw. verkauft, dem Kloster St.Gallen bleibt das Recht vorbehalten, die Schätzer und Weinprobierer zu ernennen und die Eichung der Getränkemasse durchzuführen. |
| Findmitteleintrag: | Abt Hermann bewilligt der Stadt St.Gallen für alle Zeit den Bezug des Umgeldes, nämlich des 16ten Pfennings, von allem feilen Wein, den man ausschenkt in der Stadt oder innerhalb der 4 , sowie überhaupt von allem Getränk, das man massweise ausschenkt und verkaufet, wobei aber das Gottshaus St.Gallen das Recht, die Schätzer und Weinprobierer zu setzen, wie auch die Eichung der Getränkemasse fernerhin sich vorbehält. - St.Gallen, in der Stadt, an St.Thomasabend. (Stadtarchiv, Tom. 656, pag. 7b.) |
| Stufe: | Dokument |
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Angaben zum Kontext |
| Ort: | St.Gallen |
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Angaben zur Benutzung |
| Sprache: | Deutsch |
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Weitere Bemerkungen |
| Bemerkungen: | Stadtarchiv, Bd. 656, S. 7b. |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=80998 |
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