StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 633 Kaiser Ludwig gewährt den Bürgern von Wil die Freiheit, dass niemand von ihnen vor fremde Gericht geladen werden darf. (1345.12.06)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 633
Entstehungszeitraum:06.12.1345
Titel:Kaiser Ludwig gewährt den Bürgern von Wil die Freiheit, dass niemand von ihnen vor fremde Gericht geladen werden darf.
Findmitteleintrag:Kaiser Ludwig begnadigt die Bürger zu Wyl mit der Freiheit, dass niemand dieselben vor fremde Gerichte zu laden berechtigt sein solle. - an S.Nikolaustag.
Stufe:Dokument

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=81010
 

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