StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 651a König Karl IV. bestätigt den Bürgern von Wil die Freiheit, dass niemand sie vor ein fremdes Gericht laden möge. (1348.02.15)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 651a
Entstehungszeitraum:15.02.1348
Titel:König Karl IV. bestätigt den Bürgern von Wil die Freiheit, dass niemand sie vor ein fremdes Gericht laden möge.
Findmitteleintrag:König Karl bestätigt den Bürgern von Wyl die Freiheit, dass niemand dieselben vor ein fremdes Gericht laden möge. - Nürnberg, Freitag nach Valentin.
Stufe:Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Nürnberg

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=81031
 

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