StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 676 Abt Dietrich und der Konvent zu Fischingen geben bekannt, dass sie aufgrund des schiedsrichterlichen Urteils keinerlei R... (1351.03.18)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 676
Entstehungszeitraum:18.03.1351
Titel:Abt Dietrich und der Konvent zu Fischingen geben bekannt, dass sie aufgrund des schiedsrichterlichen Urteils keinerlei Rechte oder Ansprüche an den, vom Kloster St.Gallen beanspruchten Neugereuth-Zehnten zu Bettwiesen haben.
Findmitteleintrag:Bekanntniss Abt Dietrichs und des Convents zu Fischingen, dass sie in Folge ergangenen, schiedrichterlichen Ausspruchs keinerlei Rechte noch Ansprache haben an den, gegen dem Gottshaus St.Gallen im Streite gelegenen Neugreuth-Zehend zu Bettwiesen. - Freitag nach Gertrud. (Urkunde im Stift St.Gall. Wyler-Archiv arca G. Thurgau, Cist. 2. Num.3. - Eine Kopie liegt auch in nebenstehendem Fasc.2.)
Stufe:Dokument

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Urkunde im Stift St.Gall. Wiler-Archiv, Thurgau, Arca G, Cist. 2. Num. 3. - Eine Kopie liegt auch in nebenstehendem Fasc. 2.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=81058
 

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