StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 812 Abt Georg von Wildenstein von St.Gallen wird durch schiedsrichterlichen Spruch angehalten auf einen bestimmten Termin ei... (1363.06.19)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 812
Entstehungszeitraum:19.06.1363
Titel:Abt Georg von Wildenstein von St.Gallen wird durch schiedsrichterlichen Spruch angehalten auf einen bestimmten Termin ein Lehengericht von Edelleuten einzuberufen, um ein Urteil betreffend der Streitigkeiten um das in das Stift-St.Gallische Schenkenamt gehörige Lehen der Stadt Oberdorf zu fällen.
Findmitteleintrag:"Schiedrichterlicher Spruch, dass Abt Georg von St.Gallen auf bestimmten Termin zur Entscheidung wegen der, in betreff des in das Stift-St.Gallische Schenkenamt gehörigen Lehens der Stadt Oberdorf entstandenen Streitigkeiten ein Lehengericht von Edelleuten zusammenberufen solle. - ""Anno Domini M.CCC.LXIII, Montag nach Viti. (Urkunde in Gerberti Hist. Silv. nigrae, Pars III.)"
Stufe:Dokument

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Urkunde in Gerberti Hist. Silv. nigrae, Pars III.
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=81201
 

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