StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 966 Abt Georg von Wildenstein erlaubt dem Schultheiss und der Bürgerschaft zu Wil, die ihnen jährlich aufzulegenden Steuern ... (1377.09.28)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Rubr. 13, Fasz. 2, Nr. 966
Entstehungszeitraum:28.09.1377
Titel:Abt Georg von Wildenstein erlaubt dem Schultheiss und der Bürgerschaft zu Wil, die ihnen jährlich aufzulegenden Steuern fortan nach alter Gewohnheit zu erheben, jedoch sollen sie keine Neuerungen einführen.
Findmitteleintrag:"Abt Georg erlaubt dem Schultheiss und der Bürgerschaft zu Wyl, die daselbst jährlich aufzulegenden Steuern fortan nach altherkömmlicher Weise und Gewohnheit zu erheben, ""won wir nicht mainent, noch wollent, dass sü mit der uflegung derselben stüren dehain nüwrung tugent oder haltent"". - St.Gallen, an S.Michelsabend. (Original-Urkunde im Wylischen Stadtarchiv.) Nr.6 (13)"
Stufe:Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:St.Gallen

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Original-Urkunde im Wiler Stadtarchiv, Nr. 6(13).
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=81359
 

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