StiASG, Urk. RRR3 Nr. 95 Zwüschen beiden gottsheüseren St. Gallen und St. Cathrina Thall gesprochen, das aller zehenten in gmein vertheillt soll ... (1562)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. RRR3 Nr. 95
Entstehungszeitraum:1562
Titel:Zwüschen beiden gottsheüseren St. Gallen und St. Cathrina Thall gesprochen, das aller zehenten in gmein vertheillt soll werden, ausgnommen aus der closterfrawen wisen sollen allein 2 ladhäüffen in disen zehenten gehören und daß was alt pfruend gueth geheisßen kann werden, soll zehendtfrei sein. Neben under deß Güggenbühls marckhstein gehören Diesßenhooffen allein. Güetter, so ausßerhalb Basendingen in Diesßenhooffer Schlattingen oder andere eschen gehören, soll Diesßenhoffen all ein zehendten, wann sye schon in hooff Schlattingen gehörten
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=66013
 

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