StiASG, Urk. Z2 A19a liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Das Kloster St. Gallen teilt den acht regierenden Orten des Rheintals unter Berufung auf ältere Dokumente mit, wie Einhe... (1543.03.30)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. Z2 A19a liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1
Entstehungszeitraum:30.03.1543
Titel:Das Kloster St. Gallen teilt den acht regierenden Orten des Rheintals unter Berufung auf ältere Dokumente mit, wie Einhebung und Aufteilung von Bussgeldern zwischen dem Kloster von St. Gallen und den Amtleuten im Rheintal bei verschiedenen Delikten geregelt werden
Findmitteleintrag:Memoriale an die 8 orth, daß die bueßen von malefiz sachen, die mit den hochen grichten nit gestrafft werden, in der zeit mit dem gottßhauß gethailt werden, die bueßßen aber vom rueff auf kirchweichung gn versamblungen und versprochnen täntzen dem gottßhauß allein zuegehören, welches vom landtvogt wolle angefochten werden
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:St. Gallen
Erwähnter Ort:Oberriet, Rheineck

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 21 x 30
Siegelbeschreibung:nicht besiegelt
Seitenzahl:2 (Fliesstext)

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort):StiASG, Urk. Z2 A19b
Verwandtes Material:StiASG, Urk. AA3 A60
Regesten:Hardegger/Wartmann, Der Hof Kriessern, St. Gallen 1878, S. 144, zu Nr. 136
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
StiASG, Urk. AA3 A60 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der im Rheintal regierenden Eidgenossen setzen anlässlich eines Streitfalls in Oberriet fest, welche Anteile aus Bussen dem Abt von St. Gallen zustehen, wenn im Rheintal ein Gerichtsfall zuerst an das Niedergericht gelangt und dann

siehe auch:
StiASG, Urk. AA3 A60a liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Der Obervogt zu Blatten erklärt gegenüber Joachim Opser, Abt des Klosters St. Gallen, wie es sich mit der Teilung der Bussen und der Gerichtskosten verhalte, wonach der Abt und der Landvogt sich die eingenommenen Bussgelder jeweils zur Hälf

siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A19b liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Das Kloster St. Gallen teilt den acht regierenden Orten des Rheintals unter Berufung auf ältere Dokumente mit, wie Einhebung und Aufteilung von Bussgeldern zwischen dem Kloster von St. Gallen und den Amtleuten im Rheintal bei verschiedenen D

siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A19d liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der eidgenössischen Schirmorte des Klosters St. Gallen setzen anlässlich eines Streitfalls in Oberriet fest, welche Anteile aus Bussen dem Abt von St. Gallen zustehen, wenn im Rheintal ein Gerichtsfall zuerst an das Niedergericht g
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=69430
 

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