StiASG, Urk. Z2 A19d liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der eidgenössischen Schirmorte des Klosters St. Gallen setzen anlässlich eines Streitfalls in Oberriet fest, w... (1543-)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. Z2 A19d liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1
Entstehungszeitraum:nach 1543
Titel:Vertreter der eidgenössischen Schirmorte des Klosters St. Gallen setzen anlässlich eines Streitfalls in Oberriet fest, welche Anteile aus Bussen dem Abt von St. Gallen zustehen, wenn im Rheintal ein Gerichtsfall zuerst an das Niedergericht gelangt und dann an das Hochgericht weiter verwiesen wird
Enthält:Rheineck, Rheintal, Oberriet
Beteiligte Personen:u.a. Marti im Hof, Landvogt im Rheintal, Rat zu Uri; Niklaus Friedrich von Heidenheim zu Klingenberg
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:(des Originals: Baden)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Druckschrift
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 21,5 x 32,6
Siegler:(des Originals: Jakob Anderrüthi)
Seitenzahl:1 (doppelseitig bedruckt; Rückseite: StiASG, Urk. Z2 A19b)

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:StiASG, Urk. AA3 A60 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Klosterdruck
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A19a liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Das Kloster St. Gallen teilt den acht regierenden Orten des Rheintals unter Berufung auf ältere Dokumente mit, wie Einhebung und Aufteilung von Bussgeldern zwischen dem Kloster von St. Gallen und den Amtleuten im Rheintal bei verschiedenen D

siehe auch:
StiASG, Urk. AA3 A60 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der im Rheintal regierenden Eidgenossen setzen anlässlich eines Streitfalls in Oberriet fest, welche Anteile aus Bussen dem Abt von St. Gallen zustehen, wenn im Rheintal ein Gerichtsfall zuerst an das Niedergericht gelangt und dann

siehe auch:
StiASG, Urk. AA3 A60a liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Der Obervogt zu Blatten erklärt gegenüber Joachim Opser, Abt des Klosters St. Gallen, wie es sich mit der Teilung der Bussen und der Gerichtskosten verhalte, wonach der Abt und der Landvogt sich die eingenommenen Bussgelder jeweils zur Hälf
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=69433
 

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