StiASG, Bd. 108, fol. 10v-11r Die Gegenden des Amts Wil werden von den zuständigen Amtsleuten dazu verpflichtet, sich auf den Montag, den 08.01.1565 u... (1564.12.27-1565.01.08)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Bd. 108, fol. 10v-11r
Entstehungszeitraum:zwischen 27.12.1564 und 08.01.1565
Entstehungszeitraum, Anm.:Das Schreiben mit den Anweisungen von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich ist auf den 27.12.1564 datiert und nennt als Datum des Schwurtags in Wil den 08.01.1565. Zwischen diesen Zeitpunkten müssen also die Amtsleute von Haus zu Haus gegangen sein und die Gemeinden informiert haben
Titel:Die Gegenden des Amts Wil werden von den zuständigen Amtsleuten dazu verpflichtet, sich auf den Montag, den 08.01.1565 um 10 Uhr morgens, am Hof zu Wil einzufinden, um dem Fürstabt von St. Gallen das Burg- und Landrecht zu schwören
Stufe:Dokument
Archivalienart:Akte/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papier
Seitenzahl:2

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=77752
 

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