Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | StiASG, Nachlass Pankraz Vorster, Nr. 2257 |
| Titel: | Notamina et Reflexiones |
| Findmitteleintrag: | Notamine et Reflexiones. Wiewohl die von Wiener kongres bestättigte Bundes Verfassung nicht günstig sei, so dürfe man noch Hoffnung haben S. der Kongreß habe zwar dem Abte eine Jahrespension bestimmt, da über die Abthei nichts ver fügt; B. Viele Kantone seien für Wiederherstellung. das Volk v. St. Gallen wünsche es eberfalls 2. Das Stift könne existiren, es sei eine Million Da und die Regierung habe widerrechtlich Güter des Stiftes zu Saats gütern gemacht, die nicht verkauft seien. Auch Gebäude v. Gelehrtenapparat sei noch verhanden. 3. Bischöfliche Jurisdiktion gehöre seit Jahrhunderten den Stifte, verleicht der Pabst dieselbe einem andern, so sei das eine indirekte Aufhebung des Stiftes, der selbe habe also nur zu erklären, da er das Stift nicht aufheben dürfe, so könne er die geistl. Jurisd. niemanden als dem Stifte geben; entweder mit Bischof und Stift oder besser wie fen her qua Taritorium Nullis. Dieses sollte zur Kenntniß des Volkes kommen, welches dann gerne beistimmen würde b. Klosten, Hof und Lehr anstalten müssten epeit sein, und die geistl. Rechte ohne Einfluß weltl. Macht geübt wer den könne. |
| Stufe: | Dokument |
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Angaben zum Kontext |
| Entstehungszeitraum: | 16.11.1815 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=86667 |
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