StiASG, Urk. KK1 Cc15 liegt in StiASG, Rubr. 55, Fasz. 4 Roman Schertlin, Statthalter, sowie die Pfalzräte des Klosters St.Gallen entscheiden auf Klage von Anton Aigenmann und v... (1733.08.12)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. KK1 Cc15 liegt in StiASG, Rubr. 55, Fasz. 4
Entstehungszeitraum:12.08.1733
Titel:Roman Schertlin, Statthalter, sowie die Pfalzräte des Klosters St.Gallen entscheiden auf Klage von Anton Aigenmann und von dessen Mithaften aus Finkenbach, dass die Beklagten Johannes Locher und Joseph Hauser ("Hußer") aus ihren Gütern einen Naturalzins von jeweils zwei "meßßle" Getreide nach Bischofszell in das "sogenante Raffenthall" entrichten müssen
Findmitteleintrag:Urtel recess, das der Johannes Locher und Joseph Haußer ein ieder noch zwey meßßle kernen in Finckhenbacher grundzins zu entrichten schuldig seyn sollen nacher Bischoffzell
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:St.Gallen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):21,2 x 34,9
Siegler:Kanzlei des Klosters St.Gallen
Siegelbeschreibung:Siegel aufgedrückt, darüber Papierdecke
Unterschrift:Kanzlei des Klosters St.Gallen

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
 

Deskriptoren

Einträge:  Schertlin, Roman (Niklaus) (Personen\St.Gallen, Konventualen)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=72692
 

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