StiASG, Urk. LL4 Q15a liegt in StiASG, Rubr. 78, Fasz. 2 Schlichtung eines Streits zwischen dem Statthalteramt des Klosters St.Gallen und den Inhabern der Herrschaft Andwil ("An... (1684.07.09)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. LL4 Q15a liegt in StiASG, Rubr. 78, Fasz. 2
Entstehungszeitraum:09.07.1684
Entstehungszeitraum, Anm.:Kopie (post 05.06.1728) einer beglaubigten Abschrift (05.06.1728)
Titel:Schlichtung eines Streits zwischen dem Statthalteramt des Klosters St.Gallen und den Inhabern der Herrschaft Andwil ("Andwill") betreffend den Anspruch des Statthalteramts, aus allen Gütern im Gericht Waldkirch den Ehrschatz für das Kloster einzuheben, speziell aus Niderwil [Nieder-?], mit Auflistung von Gütern, die als Lehen künftig gegenüber den Herrn von Andwil zinsbar sein sollen
Findmitteleintrag:Protocoll wegen Niderwylischen güetheren, so newen Anwyl alß lehen anspricht
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:(St.Gallen)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 21 x 34
Siegelbeschreibung:nicht besiegelt
Unterschrift:[Georg Wilhelm] Rinck [von Baldenstein], Hofkanzler
Seitenzahl:7 (Fliesstext)

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):StiASG, Urk. LL4 Q15 liegt in StiASG, Rubr. 78, Fasz. 2
Verwandtes Material:StiASG, Urk. LL4 Q17

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Ort der Ausstellung nicht explizit als solcher erwähnt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
StiASG, Urk. LL4 Q15 liegt in StiASG, Rubr. 78, Fasz. 2 Schlichtung eines Streits zwischen dem Statthalteramt des Klosters St.Gallen und den Inhabern der Herrschaft Andwil ("Andwill") betreffend den Anspruch des Statthalteramts, aus allen Gütern im Gericht Waldkirch den Ehrschatz für das Kloster e

siehe auch:
StiASG, Urk. LL4 Q17a liegt in StiASG, Rubr. 78, Fasz. 2 Beschreibung der Grenzen von Gütern zu Niderwil [Niederwil?], Gericht Waldkirch, welche 1684 aus der Pflicht, den Ehrschatz an das Kloster St.Gallen zu entrichten, entlassen wurden und seither der Herrschaft Andwil gegenüber abgabepflichtig

siehe auch:
StiASG, Urk. LL4 Q17 Beschreibung der Grenzen von Gütern zu Niderwil [Niederwil?], Gericht Waldkirch, welche 1684 aus der Pflicht, den Ehrschatz an das Kloster St.Gallen zu entrichten, entlassen wurden und seither der Herrschaft Andwil gegenüber abgabepflichtig sind, 1765.03.06 (Dokument)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=73858
 

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