StiASG, Urk. Z2 A40 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen bestätigen auf Ansuchen der Gemeinden Altstätten und Marbach, dass... (1603.08.21)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. Z2 A40 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1
Entstehungszeitraum:21.08.1603
Titel:Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen bestätigen auf Ansuchen der Gemeinden Altstätten und Marbach, dass regionale Gerichte an Stelle des Landvogts über Vergehen wie Waldschädigung oder Versetzen von Zäunen entscheiden sollen
Findmitteleintrag:Abschaid durch abt Bernhardt und landvogt Neeffen ergangen, daß die holtz freffel, item wegen zeünung und andern der gleichen geringe freffel nit sollen für malefizisch geachtet, sonder zu vor von einem gricht erkhennt werden, ob ein solcher fräffel malefizisch
Beteiligte Personen:Abt Bernhard Müller
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:Altstätten
Erwähnter Ort:Rebstein

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papierlibell
Format B x H (cm):ca. 20,5 x 34
Seitenzahl:7

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort):zwei Blätter liegen bei (Klosterdruck)
Verwandtes Material:StiASG, Urk. Z2 A41
StiASG, Urk. AA2 J34 und J35
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
StiASG, Urk. AA2 J34 liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 19 Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen setzen auf Beschwerde des Hofs Altstätten fest, wie ebendort Straftaten in Bezug auf Holz klassifiziert und geahndet werden sollen, wobei festgelegt wird, dass Strafen höher ausfallen kön

siehe auch:
StiASG, Urk. AA2 J35 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der Eidgenossen bestätigen, wie zu Altstätten Straftaten in Bezug auf Holz klassifiziert und geahndet werden sollen, wobei festgelegt wird, dass Strafen höher ausfallen können, als in der Altstätter Offnung von 1487 festgelegt wurd

siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A41 Abschrift liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 19 Vertreter der acht im Rheintal regierenden Orte der Eidgenossen bestätigen auf Ansuchen der Gemeinden Altstätten und Marbach, dass regionale Gerichte an Stelle des Landvogts über Vergehen wie Waldschädigung oder Versetzen von Zäunen
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=69464
 

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