StiASG, Urk. AA2 J35 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der Eidgenossen bestätigen, wie zu Altstätten Straftaten in Bezug auf Holz klassifiziert und geahndet werden s... (1604.07.16)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. AA2 J35 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1
Entstehungszeitraum:16.07.1604
Titel:Vertreter der Eidgenossen bestätigen, wie zu Altstätten Straftaten in Bezug auf Holz klassifiziert und geahndet werden sollen, wobei festgelegt wird, dass Strafen höher ausfallen können, als in der Altstätter Offnung von 1487 festgelegt wurde
Findmitteleintrag:Copia, alß obiger abschaid von den orthen angenommen und confirmirt worden
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:des Originals: Baden; der Abschrift: unbekannt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Abschrift
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 21 x 32,5
Siegler:des Originals: Heinrich Pfyffer, Rat zu Luzern
Siegelbeschreibung:Abschrift nicht besiegelt
Seitenzahl:4 (Fliesstext)

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Kopien (Existenz, Aufbewahrungsort):StiASG, Urk. Z2 A41
Verwandtes Material:StiASG, Urk. Z2 A40
StiASG, Urk. AA2 J25
StiASG, Urk. AA2 J34

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Findmitteleintrag ist in Zusammenhang zu lesen mit jenem zu StiASG, Urk. AA2 J34
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A41 Abschrift liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 19 Vertreter der acht im Rheintal regierenden Orte der Eidgenossen bestätigen auf Ansuchen der Gemeinden Altstätten und Marbach, dass regionale Gerichte an Stelle des Landvogts über Vergehen wie Waldschädigung oder Versetzen von Zäunen

siehe auch:
StiASG, Urk. AA2 J34 liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 19 Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen setzen auf Beschwerde des Hofs Altstätten fest, wie ebendort Straftaten in Bezug auf Holz klassifiziert und geahndet werden sollen, wobei festgelegt wird, dass Strafen höher ausfallen kön

siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A40 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen bestätigen auf Ansuchen der Gemeinden Altstätten und Marbach, dass regionale Gerichte an Stelle des Landvogts über Vergehen wie Waldschädigung oder Versetzen von Zäunen entscheiden sollen,

siehe auch:
StiASG, Urk. AA2 J25 Altstätter Offnung: Ulrich Rösch, Abt des Klosters St. Gallen, der Konvent daselbst sowie Ammann, Rat und Gemeinde der Stadt Altstätten legen die Kompetenzen, inneren Verhältnisse, Rechte und Pflichten des Hofs, des dortigen Niedergerichts zu Altstätten, seine Besetzung sowie
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=70336
 

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