StiASG, Urk. AA2 J34 liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 19 Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen setzen auf Beschwerde des Hofs Altstätten fest, wie ebendort Straf... (1603.08.21)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:StiASG, Urk. AA2 J34 liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 19
Entstehungszeitraum:21.08.1603
Titel:Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen setzen auf Beschwerde des Hofs Altstätten fest, wie ebendort Straftaten in Bezug auf Holz klassifiziert und geahndet werden sollen, wobei festgelegt wird, dass Strafen höher ausfallen können, als in der Altstätter Offnung von 1487 festgelegt wurde
Findmitteleintrag:Abscheid, daß die holtz freffel zu Altstetten sollen gestraft, auch von dem gricht daselbsten die straff höcher möge gesetzt werden, als die offnung innhatt. Wan der fräffel malefitzisch, solle er mit recht dahin gewisen werden. Item wan ein verbrechen zweiffelhafftig, ob eß malefizisch, solle solcheß durch ein gricht entschaiden werden
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde

Angaben zum Kontext

Ort:Baden (AG)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Überlieferungsart:Ausfertigung
Material:Papier
Format B x H (cm):ca. 20 x 34
Seitenzahl:7 (Fliesstext)

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:StiASG, Urk. Z2 A40 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1
StiASG, Urk. AA2 J25 und J35
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A41 Abschrift liegt in StiASG, Rubr. 13, Fasz. 19 Vertreter der acht im Rheintal regierenden Orte der Eidgenossen bestätigen auf Ansuchen der Gemeinden Altstätten und Marbach, dass regionale Gerichte an Stelle des Landvogts über Vergehen wie Waldschädigung oder Versetzen von Zäunen

siehe auch:
StiASG, Urk. AA2 J35 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der Eidgenossen bestätigen, wie zu Altstätten Straftaten in Bezug auf Holz klassifiziert und geahndet werden sollen, wobei festgelegt wird, dass Strafen höher ausfallen können, als in der Altstätter Offnung von 1487 festgelegt wurd

siehe auch:
StiASG, Urk. AA2 J25 Altstätter Offnung: Ulrich Rösch, Abt des Klosters St. Gallen, der Konvent daselbst sowie Ammann, Rat und Gemeinde der Stadt Altstätten legen die Kompetenzen, inneren Verhältnisse, Rechte und Pflichten des Hofs, des dortigen Niedergerichts zu Altstätten, seine Besetzung sowie

siehe auch:
StiASG, Urk. Z2 A40 liegt in StiASG, Rubr. 122, Fasz. 1 Vertreter der Eidgenossen und des Klosters St. Gallen bestätigen auf Ansuchen der Gemeinden Altstätten und Marbach, dass regionale Gerichte an Stelle des Landvogts über Vergehen wie Waldschädigung oder Versetzen von Zäunen entscheiden sollen,
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://scope.stiftsarchiv.sg.ch/detail.aspx?ID=70335
 

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